Auto

Blitzer in Friedrichskoog aktuell am Freitag: Hier müssen Sie sich am 16.01.2026 vor Radarfallen in Acht nehmen

Augen auf im Straßenverkehr: Wenn Sie nicht von einem roten Blitz überrascht werden wollen, dann achten Sie stets auf Ihren Tacho. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / lassedesignen

  • Artikel teilen:

Mobile Radarfallen sind derzeitigen Infos zufolge in Friedrichskoog an insgesamt 2 Orten gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Dithmarschen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Friedrichskoog gerechnet werden.

Alle Radarfallen am 16.01.2026 in Friedrichskoog, Kreis Dithmarschen, Schleswig-Holstein

Vorsicht 📍 auf der Koogstraße (Postleitzahl 25718 in Friedrichskoog): Wie am 16.01.2026 um 11:14 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 50 km/h-Zone geblitzt.

Desweiteren wird geblitzt im 📍 Bereich Koogstraße, PLZ 25718 in Friedrichskoog. Gemeldet wurde der Blitzer am 16.01.2026 um 10:44 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 40 km/h.

(Stand: 16.01.2026, 15:18 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Radarkontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Verkehrslage an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Die Regeln für Blitzerwarner

Nach § 23 StVO ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Radarwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die Einschaltung während der Fahrt. Wer jedoch einen separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Bordelektrik kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.01.2026, 15:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Weitere Artikel aus der Automobilbranche:

/roj/news.de

Themen

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.