Mobile Blitzer in Breitengüßbach aktuell am Montag: Fuß vom Gas! Radarkontrollen am 13.04.2026
Ein paar km/h zu schnell und schon blitzt es. Radarkontrollen sind vielerorts Gang und Gebe und verägern regelmäßig die betroffenen Autofahrer. (Symbolbild) Bild: dpa / Jan Woitas
Erstellt von Danny Büchel
13.04.2026 11.48
Mobile Radarkontrollen sind derzeitigen Informationen zufolge in Breitengüßbach an einem Standort gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Bamberg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Breitengüßbach gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 13.04.2026 die Radarkontrollen in Breitengüßbach, Kreis Bamberg, Bayern
Im 📍 Bereich B4, PLZ 96149 in Unteroberndorf (Tempolimit 70 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 13.04.2026 um 07:09 Uhr.
(Letzte Aktualisierung: 13.04.2026, 11:48 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Nach § 23 StVO ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Blitzerwarner, sondern auch sogenannte Laserblocker. Wer ein Handy bei sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die Einschaltung während der Fahrt. Wer jedoch einen separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Bordelektrik kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 13.04.2026, 11:48 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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