Blitzer in Gülzow aktuell am Freitag: Mobile Blitzer am 17.04.2026
Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Ralf Geithe
Erstellt von Danny Büchel
17.04.2026 20.46
In Gülzow steht derzeit nur eine mobile Radarkontrolle bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Gülzow kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hier stehen aktuell am 17.04.2026 die Radarkontrollen in Gülzow, Kreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein
Achtung 📍 auf der Geesthachter Straße (Postleitzahl 21483 in Gülzow, Neu Gülzow): Wie am 17.04.2026 um 17:20 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 50 km/h-Zone geblitzt.
(Stand: 17.04.2026, 20:46 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die zulässigen Geschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsvergehen im April 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im April 2026
- Bußgelder für Abstandsvergehen im April 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es Fahrzeugführern untersagt, ein elektronisches Hilfsmittel zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Blitzerwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die Einschaltung während der Fahrt. Wer jedoch einen separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 17.04.2026, 20:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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