Blitzer in Lindlar aktuell am Mittwoch: Hier müssen Sie sich am 15.04.2026 vor Radarfallen in Acht nehmen
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / photowahn
Erstellt von Danny Büchel
15.04.2026 11.24
Momentanen Meldungen zufolge wird in Lindlar gerade an einem Standort geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 15.04.2026, 11:24 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Die Standorte für Radarkontrollen in Lindlar, Oberbergischer Kreis, Nordrhein-Westfalen am 15.04.2026
Am 📍 Standort Schwarzenbachstraße, PLZ 51789 in Oberheiligenhoven (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 15.04.2026 um 09:21 Uhr.
(Stand von: 15.04.2026, 11:24 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Radarkontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrslage an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
(Hey! Du interessierst Dich für mehr Nachrichten aus Deiner Region? Dann abonnier unseren regelmäßigen NRW-Newsletter! Zur Anmeldung)
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im April 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im April 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im April 2026
(Hey! Du interessierst Dich für mehr Nachrichten aus Deiner Region? Dann abonnier unseren regelmäßigen NRW-Newsletter! Zur Anmeldung)
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 15.04.2026, 11:24 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weitere interessante KFZ-Themen:
bud/roj/news.de