Mobile Blitzer in Rottenbuch aktuell am Donnerstag: Wo Sie am 05.03.2026 in eine Radarfalle geraten können
Mobile Blitzgeräte zieren bundesweit das Straßenbild. Bevor es teuer wird, behalten Sie immer Ihren Tacho im Auge. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Tricky Shark
Erstellt von Danny Büchel
05.03.2026 06.45
Temposünder können momentanen Infos zufolge in Rottenbuch im Augenblick auf insgesamt 2 Straßen in Schwierigkeiten durch einen Blitzer geraten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Weilheim-Schongau. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Rottenbuch gerechnet werden.
Alle Radarfallen am 05.03.2026 in Rottenbuch, Kreis Weilheim-Schongau, Bayern
Seit 05.03.2026 um 06:26 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Peitinger Straße (PLZ 82401 in Rottenbuch, Ölberg). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Aufgepasst außerdem im 📍 Bereich B23 (Postleitzahl 82401 in Rottenbuch, Ölberg): Hier blitzt es in einer 50 km/h-Zone. Gemeldet wurde diese Position am 05.03.2026 um 05:58 Uhr und zusätzlich bestätigt am 05.03.2026, 06:26 Uhr.
(Stand von: 05.03.2026, 06:45 Uhr)
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Blitzer dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrslage an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
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Die Regeln für Blitzerwarner
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind in Deutschland Radarwarner in Echtzeit verboten. Dort heißt es sinngemäß: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“ separate Blitzerwarngeräte sind daher strikt untersagt. Ein Smartphone selbst muss zwar nicht ausgeschaltet werden, doch in Routenplanern ist die Warnfunktion zu deaktivieren. Um ein Blitzerfoto zu vermeiden, bleibt angepasstes Fahren] immer noch die sicherste Methode. Hinweise im Rundfunk sind hingegen erlaubt, da sie sich nicht allein an die Fahrzeugführenden richten.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.03.2026, 06:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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