Mobile Blitzer in Biebelried aktuell am Dienstag: Wo am 23.06.2026 Radarkontrollen stattfinden
Einige Varianten von mobilen Blitzgeräten sind sehr schnell und flexibel einsetzbar und können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Iveta
Erstellt von Danny Büchel
23.06.2026 11.19
Temposünder können aktuellen Meldungen zufolge in Biebelried im Augenblick auf insgesamt 2 Straßen in eine mobile Radarfalle geraten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Biebelried kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Alle Radarfallen am 23.06.2026 in Biebelried, Kreis Kitzingen, Bayern
Geblitzt wird am 📍 Standort B8, PLZ 97318 in Biebelried. Gemeldet wurde der Blitzer am 23.06.2026 um 06:52 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 80 km/h.
Im 📍 Bereich A3, PLZ 97318 in Biebelried (Tempolimit 10 km/h) ist auch momentan ein Blitzer aufgebaut. Der Standortwurde am 23.06.2026 um 09:05 Uhr gemeldet.
(Stand: 23.06.2026, 11:19 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen auf den Straßen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Halten Sie sich daher immer an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Fahrradfahrern und Fußgängern.
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Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Juni 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im Juni 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im Juni 2026
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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein PKW fährt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 23.06.2026, 11:19 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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