Mobile Blitzer in Hoppstädten-Weiersbach aktuell am Dienstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 21.04.2026 geblitzt
Autofahrer sollten stets ihr Tacho im Auge behalten, um nicht in eine Radarfalle zu geraten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Denis Rozhnovsky
Erstellt von Danny Büchel
21.04.2026 11.20
Temposünder können derzeitigen Infos zufolge in Hoppstädten-Weiersbach auf nur einer Straße in Schwierigkeiten durch einen mobilen Blitzer geraten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Rheinland-Pfalz. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Hoppstädten-Weiersbach gerechnet werden.
Die Standorte für Radarfallen in Hoppstädten-Weiersbach, Kreis Birkenfeld, Rheinland-Pfalz am 21.04.2026
Am 📍 Standort Gimbweiler Straße, PLZ 55768 in Hoppstädten-Weiersbach, Weiersbach (Tempolimit 40 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 21.04.2026 um 09:32 Uhr.
(Stand von: 21.04.2026, 11:20 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
- Bußgeldkatalog für Tempoüberschreitungen im April 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im April 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im April 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es Fahrzeugführern untersagt, ein elektronisches Hilfsmittel zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Blitzerwarner, sondern auch sogenannte Laserblocker. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die aktive Nutzung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 21.04.2026, 11:20 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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