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Mobile Blitzer in Niendorf/Stecknitz aktuell am Donnerstag: Hier wird heute, am 05.03.2026 geblitzt

Augen auf im Straßenverkehr. Vorallem den Tacho sollten Autofahrer immer im Auge behalten. (Symbolbild) Bild: dpa / Michael Reichel

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Aktuellen Informationen zufolge wird in Niendorf/Stecknitz gerade an 3 Standorten geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Schleswig-Holstein. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Niendorf/Stecknitz gerechnet werden.

Die Standorte für Radarkontrollen in Niendorf/Stecknitz, Kreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein am 05.03.2026

Am 📍 Standort Bundesstraße, PLZ 23881 in Niendorf/Stecknitz (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 05.03.2026 um 18:50 Uhr.

Vorsicht außerdem am 📍 Standort B207 (Postleitzahl 23881 in Niendorf/Stecknitz): Hier wird in einer 70 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 05.03.2026 um 18:48 Uhr und zusätzlich bestätigt am 05.03.2026, 19:27 Uhr.

Vorsicht außerdem 📍 auf der Bundesstraße (Postleitzahl 23881 in Niendorf/Stecknitz): Hier wird in einer 70 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 05.03.2026 um 18:46 Uhr und zusätzlich bestätigt am 05.03.2026, 19:31 Uhr.

(Stand von: 05.03.2026, 19:46 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.03.2026, 19:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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