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Mobile Blitzer in Groß Kummerfeld aktuell am Sonntag: Hier müssen Sie sich am 28.06.2026 vor Radarfallen in Acht nehmen

Raser sollten sich an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

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Mobile Radarfallen sind aktuellen Infos zufolge in Groß Kummerfeld an insgesamt 2 Orten gemeldet. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Groß Kummerfeld, Kreis Segeberg: Aktuelle Radarfallen am 28.06.2026 in der Region in Schleswig-Holstein

Vorsicht am 📍 Standort Segeberger Chaussee (Postleitzahl 24626 in Willingrade): Wie am 28.06.2026 um 19:56 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.

Weiterhin wird geblitzt im 📍 Bereich B205, PLZ 24626 in Braak, Braak Siedlung. Gemeldet wurde der Blitzer am 28.06.2026 um 19:47 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 70 km/h.

(Stand: 28.06.2026, 20:15 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 28.06.2026, 20:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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