Auto

Blitzer in Luhe-Wildenau aktuell am Freitag: Wo am 02.01.2026 Radarfallen stehen

Ob Anhänger, Stativgerät oder Laserpistole - überall können mobile Radarfallen lauern. Fahren Sie stets mit angepasstem Tempo. (Symbolbild) Bild: dpa / Marc Tirl

  • Artikel teilen:

Momentanen Meldungen zufolge wird in Luhe-Wildenau im Augenblick an einem Standort geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Luhe-Wildenau gerechnet werden.

Die Standorte für Radarfallen in Luhe-Wildenau, Kreis Neustadt an der Waldnaab, Bayern am 02.01.2026

Geblitzt wird im 📍 Bereich A93, PLZ 92706 in Grünau. Gemeldet wurde der Blitzer am 02.01.2026 um 08:13 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 120 km/h.

(Stand: 02.01.2026, 10:45 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte respektieren Sie die vorgegebenen Temoplimits und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.

(Hey! Du interessierst Dich für mehr Nachrichten aus Deiner Region? Dann abonnier unseren regelmäßigen Bayern-Newsletter für die Regionen Franken, Oberbayern und Niederbayern, die Oberpfalz oder Schwaben! Zur Anmeldung)



Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 02.01.2026, 10:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:

/roj/news.de

Themen

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.