Blitzer in Schechen aktuell am Donnerstag: Wo am 19.03.2026 Radarkontrollen stattfinden
Raser sollten sich an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier
Erstellt von Danny Büchel
19.03.2026 14.46
Geblitzt wird in Schechen nach aktuellen Informationen gerade an 3 Standorten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Rosenheim. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Schechen gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 19.03.2026 die mobilen Radarkontrollen in Schechen, Kreis Rosenheim, Bayern
Im 📍 Bereich B15, PLZ 83135 in Schechen, Mühlstätt (Tempolimit 70 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 19.03.2026 um 14:34 Uhr.
Weiterhin steht ein Blitzer am 📍 Standort B15, PLZ 83135 in Schechen, Mühlstätt. Der Standort wurde am 19.03.2026 um 14:28 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 80 km/h.
Seit 19.03.2026 um 12:51 Uhr ist dazu eine mobile Radarfalle am 📍 Standort B15 (PLZ 83135 in Schechen, Mühlstätt) gemeldet. Bitte beachten Sie das Tempolimit von 80 km/h.
(Stand von: 19.03.2026, 14:46 Uhr)
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Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die Höchstgeschwindigkeit ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Vor allem Fahrradfahrer und Fußgänger, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 19.03.2026, 14:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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