Mobile Blitzer in Heroldsberg aktuell am Samstag: Fuß vom Gas! Radarkontrollen am 10.01.2026
Raser sollten sich an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier
Erstellt von Danny Büchel
10.01.2026 14.45
Geblitzt wird in Heroldsberg den Verkehrsinformationen zufolge im Augenblick an 2 Standorten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Heroldsberg gerechnet werden.
Die Standorte für Radarkontrollen in Heroldsberg, Kreis Erlangen-Höchstadt, Bayern am 10.01.2026
Seit 10.01.2026 um 13:45 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Hauptstraße (PLZ 90562). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Aufgepasst desweiteren im 📍 Bereich Hauptstraße (Postleitzahl 90562): Hier wird in einer 30 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 10.01.2026 um 13:45 Uhr und zusätzlich bestätigt am 10.01.2026, 14:30 Uhr.
(Letzte Aktualisierung: 10.01.2026, 14:45 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen auf den Straßen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte beachten Sie stets die vorgeschriebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.
(Hey! Du interessierst Dich für mehr Nachrichten aus Deiner Region? Dann abonnier unseren regelmäßigen Bayern-Newsletter für die Regionen Franken, Oberbayern und Niederbayern, die Oberpfalz oder Schwaben! Zur Anmeldung)
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
- Bußgeldkatalog für Tempoüberschreitungen im Januar 2026
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im Januar 2026
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im Januar 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Nach § 23 StVO ist es Fahrzeugführern untersagt, ein elektronisches Hilfsmittel zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Radarwarner, sondern auch sogenannte Laserblocker. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die aktive Nutzung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 10.01.2026, 14:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:
- Strafe, Umtausch und Co.! Das müssen Sie zu Falschgeld wissen
- Die eigene Ladestation für E-Autos: Tipps für die richtige Wallbox