Blitzer in Leutkirch im Allgäu aktuell am Samstag: Wo wird heute, am 06.06.2026 geblitzt?
Achtung auch in Baustellen: Mobile Blitzer wie dieser Enforcement Trailer können überall aufgestellt sein. (Symbolbild) Bild: Stefan Gröpper | Vitronic / dpa | Stefan Gröpper
Erstellt von Danny Büchel
06.06.2026 19.15
In Leutkirch im Allgäu steht derzeit nur eine mobile Radarkontrolle bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Leutkirch im Allgäu, Kreis Ravensburg: Radarfallen am 06.06.2026 in der Region in Baden-Württemberg
Seit 06.06.2026 um 18:37 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Kemptener Straße (PLZ 88299 in Adrazhofen, Moosmühle). Hier gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand von: 06.06.2026, 19:15 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Wer sein Fahrverhalten anpasst, trägt zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte respektieren Sie die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.
(Hey! Du interessierst Dich für mehr Nachrichten aus Deiner Region? Dann abonnier unseren regelmäßigen BW-Newsletter! Zur Anmeldung)
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Juni 2026
- Bußgelder für Ampelverstöße im Juni 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im Juni 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 06.06.2026, 19:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weitere interessante KFZ-Themen:
- Was ist dran am Mythos: Macht Masturbation wirklich pralle Muckis platt?
- Falsche Diät: Wegen dieser Abnehm-Irrtümer werden Sie überflüssige Kilos nicht los