Blitzer in Müllheim aktuell am Mittwoch: Raser aufgepasst! Hier wird am 11.03.2026 geblitzt
Die Möglichkeiten für mobile Blitzer sind vielfältig. Auch aus dem Rückraum von Polizeiwagen kann der rote Blitz kommen. (Symbolbild) Bild: dpa / Peter Kneffel
Erstellt von Danny Büchel
11.03.2026 14.18
Mobile Radarkontrollen sind aktuellen Infos zufolge in Müllheim an insgesamt 2 Orten gemeldet. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 11.03.2026, 14:18 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Alle Radarfallen am 11.03.2026 in Müllheim, Kreis Frauenfeld, Kreis Breisgau-Hochschwarzwald, Baden-Württemberg, Thurgau
Geblitzt wird 📍 auf der Wigoltingerstrasse, PLZ 8555 in Müllheim, Grüneck. Gemeldet wurde der Blitzer am 11.03.2026 um 12:25 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 60 km/h.
Aufgepasst desweiteren am 📍 Standort K494 (Postleitzahl 79379 in Müllheim): Hier wird in einer 50 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 11.03.2026 um 10:32 Uhr und zusätzlich bestätigt am 11.03.2026, 13:56 Uhr.
(Letzte Aktualisierung: 11.03.2026, 14:18 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an und beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
- Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße im März 2026
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im März 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im März 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein PKW fährt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 11.03.2026, 14:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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