Mobile Blitzer in Bad Gottleuba-Berggießhübel aktuell am Freitag: Wo am 12.06.2026 Radarfallen stehen
Die Möglichkeiten für mobile Blitzer sind vielfältig. Auch aus dem Rückraum von Polizeiwagen kann der rote Blitz kommen. (Symbolbild) Bild: dpa / Peter Kneffel
Erstellt von Danny Büchel
12.06.2026 11.47
Aktuellen Informationen zufolge wird in Bad Gottleuba-Berggießhübel im Augenblick an einem Standort geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 12.06.2026, 11:47 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Hier stehen aktuell am 12.06.2026 die Radarkontrollen in Bad Gottleuba-Berggießhübel, Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Sachsen
Seit 12.06.2026 um 07:42 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Makarenkostraße (PLZ 01816 in Bad Gottleuba-Berggießhübel, Berggießhübel). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand von: 12.06.2026, 11:47 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Mit angepasstem Verhalten im Straßenverkehr sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die vorgegebenen Geschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgelder für Tempovergehen im Juni 2026
- Bußgelder für Ampelverstöße im Juni 2026
- Bußgelder für Abstandsvergehen im Juni 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.06.2026, 11:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weitere interessante KFZ-Themen:
- Wie kann ich mein Auto am Besten winterfest machen?
- Clean-Eating: Was verbirgt sich hinter dem Foodtrend aus Hollywood