Mobile Blitzer in Glandorf aktuell am Dienstag: Fuß vom Gas! Radarkontrollen am 31.03.2026
Die Möglichkeiten für mobile Blitzer sind vielfältig. Auch aus dem Rückraum von Polizeiwagen kann der rote Blitz kommen. (Symbolbild) Bild: dpa / Peter Kneffel
Erstellt von Danny Büchel
31.03.2026 12.17
Im Augenblick ist in Glandorf an einem Standort die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Osnabrück. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Glandorf gerechnet werden.
Glandorf, Kreis Osnabrück: Aktuelle Standorte für mobile Blitzer am 31.03.2026 in der Region in Niedersachsen
Aufgepasst 📍 auf der Münsterstraße (Postleitzahl 49219 in Westendorf, Glandorf): Wie am 31.03.2026 um 10:52 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 70 km/h-Zone geblitzt.
(Letzte Aktualisierung: 31.03.2026, 12:17 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Tempovorgaben einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
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Die Regeln für Radarwarner
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 31.03.2026, 12:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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