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Blitzer in Wustermark aktuell am Donnerstag: Wo Sie am 07.05.2026 in eine Radarfalle geraten können

Unachtsamkeiten im Straßenverkehr können hohe Strafen zur Folge haben, denn mobile Blitzer lauern überall. (Symbolbild) Bild: dpa / Alexander Körner

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Geblitzt wird in Wustermark nach aktuellen Informationen im Augenblick an 2 Standorten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Havelland. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Wustermark gerechnet werden.

Wustermark, Kreis Havelland: Standorte für Blitzer am 07.05.2026 in der Region in Brandenburg

Achtung im 📍 Bereich Zum Olympischen Dorf (Postleitzahl 14641 in Elstal, Radelandberg): Wie am 07.05.2026 um 11:47 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 50 km/h-Zone geblitzt.

Auch ist ein Blitzer am 📍 Standort B5, PLZ 14641 in Wustermark aufgebaut, Tempolimit hier: 60 km/h. Die Position ist seit 07.05.2026 um 07:20 Uhr bekannt.

(Stand von: 07.05.2026, 12:46 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die vorgegebenen Tempolimits oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein PKW fährt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 07.05.2026, 12:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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