Blitzer in Buxheim aktuell am Mittwoch: Fuß vom Gas! Radarkontrollen am 03.06.2026
Ein kurzes rotes Licht vom Straßenrand und es ist passiert: Fährt man mit überhöhter Geschwindigkeit, ist die Gefahr hoch, in eine Radarfalle zu tappen. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / silentalex88
Erstellt von Danny Büchel
03.06.2026 07.45
Derzeitigen Meldungen zufolge wird in Buxheim im Augenblick an 2 Standorten geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Bayern. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Buxheim gerechnet werden.
Alle mobilen Radarfallen am 03.06.2026 in Buxheim, Kreis Eichstätt, Bayern
Vorsicht 📍 auf der Straßenname unbekannt (Postleitzahl 85114 in Buxheim): Wie am 03.06.2026 um 06:49 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 50 km/h-Zone geblitzt.
Im 📍 Bereich Kräuterstraße, PLZ 85114 in Tauberfeld (Tempolimit 20 km/h) ist auch momentan ein Blitzer aufgebaut. Die Positionwurde am 03.06.2026 um 07:00 Uhr gemeldet.
(Stand: 03.06.2026, 07:45 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Mit sicherem Fahrstil sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die vorgeschriebenen Temoplimits und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.
(Hey! Du interessierst Dich für mehr Nachrichten aus Deiner Region? Dann abonnier unseren regelmäßigen Bayern-Newsletter für die Regionen Franken, Oberbayern und Niederbayern, die Oberpfalz oder Schwaben! Zur Anmeldung)
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgelder für Tempovergehen im Juni 2026
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im Juni 2026
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im Juni 2026
(Hey! Du interessierst Dich für mehr Nachrichten aus Deiner Region? Dann abonnier unseren regelmäßigen Bayern-Newsletter für die Regionen Franken, Oberbayern und Niederbayern, die Oberpfalz oder Schwaben! Zur Anmeldung)
Die Regeln für Radarwarner
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es verboten, Geräte zu nutzen oder einsatzbereit mitzuführen, die zur Anzeige oder Störung von Kontrollmaßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Blitzerwarner, sondern auch Laserblocker. Wer lediglich ein Handy mit installierter Radarwarn-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt aktiv genutzt wird. Anders sieht es bei einem externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Bordspannung] kurzfristig nutzbar, liegt eine strafbare Handlung nach der StVO vor.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 03.06.2026, 07:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weitere interessante KFZ-Themen:
- Elektroauto zuhause laden: Der richtige Stromanschluss für Ihre Wallbox
- Die aktuellen Eilmeldungen von heute