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Blitzer in Dornstadt aktuell am Donnerstag: Hier stehen am 11.06.2026 mobile Blitzer

Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. Man bemerkt einen Blitzer am kurz aufleuchtenden roten Licht. (Symbolbild) Bild: dpa / Arne Dedert

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Zu schnelle Autofahrer und Autofahrerinnen können momentanen Meldungen zufolge in Dornstadt im Augenblick auf insgesamt 2 Straßen in einen Blitzer geraten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Dornstadt kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Hier stehen aktuell am 11.06.2026 die mobilen Radarkontrollen in Dornstadt, Alb-Donau-Kreis, Baden-Württemberg

Vorsicht im 📍 Bereich L1239 (Postleitzahl 89160 in Dornstadt): Wie am 11.06.2026 um 10:05 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 80 km/h-Zone.

Am 📍 Standort B10, PLZ 89160 in Tomerdingen (Tempolimit 100 km/h) ist auch momentan ein Blitzer aufgebaut. Der Standortwurde am 11.06.2026 um 11:00 Uhr gemeldet.

(Stand: 11.06.2026, 11:15 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.

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Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Die Regeln für Blitzerwarner

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 11.06.2026, 11:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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