Mobile Blitzer in Buchen (Odenwald) aktuell am Mittwoch: Wo am 04.03.2026 Radarfallen stehen
Einige Varianten von mobilen Blitzgeräten sind sehr schnell und flexibel einsetzbar und können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Iveta
Erstellt von Danny Büchel
04.03.2026 14.15
Mobile Radarkontrollen sind derzeitigen Infos zufolge in Buchen (Odenwald) an einem Standort gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Baden-Württemberg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Buchen (Odenwald) gerechnet werden.
Alle Radarkontrollen am 04.03.2026 in Buchen (Odenwald), Neckar-Odenwald-Kreis, Baden-Württemberg
Seit 04.03.2026 um 10:50 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort B27 (PLZ 74722 in Waldhausen). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Letzte Aktualisierung: 04.03.2026, 14:15 Uhr)
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Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Nach § 23 StVO ist es verboten, Geräte zu nutzen oder einsatzbereit mitzuführen, die zur Warnung oder Beeinflussung von Kontrollmaßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Blitzerwarner, sondern auch Laserstörgeräte. Wer lediglich ein Smartphone mit installierter Blitzer-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt aktiv genutzt wird. Anders sieht es bei einem separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Stromversorgung] einsatzbereit, liegt eine Ordnungswidrigkeit nach der StVO vor.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 04.03.2026, 14:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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