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Blitzer in Driedorf aktuell am Mittwoch: Hier nimmt die Polizei am 04.03.2026 Raser ins Visier

Mobile Blitzgeräte wie dieses kleine Dreibein lauern täglich im ganzen Bundesgebiet auf Raser. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Robert Poorten

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In Driedorf ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät im Einsatz. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Driedorf gerechnet werden.

Alle mobilen Radarkontrollen am 04.03.2026 in Driedorf, Lahn-Dill-Kreis, Hessen

Seit 04.03.2026 um 08:05 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Koblenzer Straße (PLZ 35759 in Hohenroth). Hier gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Letzte Aktualisierung: 04.03.2026, 14:16 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es verboten, Geräte zu nutzen oder einsatzbereit mitzuführen, die zur Warnung oder Beeinflussung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Blitzerwarner, sondern auch Laserstörgeräte. Wer lediglich ein Handy mit installierter Blitzer-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt aktiv genutzt wird. Anders sieht es bei einem externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Bordspannung] kurzfristig nutzbar, liegt eine Ordnungswidrigkeit nach der StVO vor.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 04.03.2026, 14:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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