Mobile Blitzer in Königstein im Taunus aktuell am Dienstag: Fuß vom Gas! Radarkontrollen am 23.12.2025
Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. Man bemerkt einen Blitzer am kurz aufleuchtenden roten Licht. (Symbolbild) Bild: dpa / Arne Dedert
Erstellt von Danny Büchel
23.12.2025 18.15
Derzeitigen Meldungen zufolge wird in Königstein im Taunus gerade an einem Standort geblitzt. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Königstein im Taunus kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hier stehen aktuell am 23.12.2025 die mobilen Radarkontrollen in Königstein im Taunus, Hochtaunuskreis, Hessen
Achtung am 📍 Standort Wiesbadener Straße (Postleitzahl 61462 in Siedlung): Wie am 23.12.2025 um 16:23 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 30 km/h-Zone geblitzt.
(Letzte Aktualisierung: 23.12.2025, 18:15 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Dezember 2025
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im Dezember 2025
- Bußgelder für Abstandsvergehen im Dezember 2025
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 23.12.2025, 18:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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