Blitzer in Frasdorf aktuell am Dienstag: Hier wird heute, am 03.03.2026 geblitzt
Halten Sie sich stets an die Geschwindigkeitsvorschriften, um einen roten Blitz vom Straßenrand zu vermeiden. (Symbolbild) Bild: dpa / David Ebener
Erstellt von Danny Büchel
03.03.2026 14.47
Mobile Radarfallen sind aktuellen Infos zufolge in Frasdorf an einem Standort gemeldet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Bayern sind daher ohne Gewähr.
Frasdorf, Kreis Rosenheim: Aktuelle Blitzer-Standorte am 03.03.2026 in der Region in Bayern
Vorsicht am 📍 Standort A8 (Postleitzahl 83112 in Frasdorf, Röcka): Wie am 03.03.2026 um 12:32 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 10 km/h-Zone geblitzt.
(Stand: 03.03.2026, 14:47 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Halten Sie sich daher immer an die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Radfahrern und Fußgängern.
(Hey! Du interessierst Dich für mehr Nachrichten aus Deiner Region? Dann abonnier unseren regelmäßigen Bayern-Newsletter für die Regionen Franken, Oberbayern und Niederbayern, die Oberpfalz oder Schwaben! Zur Anmeldung)
Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsvergehen im März 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im März 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im März 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 03.03.2026, 14:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:
- Unfallflucht, Nötigung und Beleidigung: Bußgelder bei Straftaten im Verkehr
- Wie kann ich mein Auto am Besten winterfest machen?