Blitzer in Lengdorf aktuell am Mittwoch: Wo Sie am 14.01.2026 in eine Radarfalle geraten können
Einige Varianten von mobilen Blitzgeräten sind sehr schnell und flexibel einsetzbar und können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Iveta
Erstellt von Danny Büchel
14.01.2026 18.46
Im Augenblick ist in Lengdorf an einem Standort die Gefahr besonders hoch, ein Bußgeld oder sogar Fahrverbot ausgesprochen zu bekommen, wenn man nicht auf das Tempo achtet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Erding. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Lengdorf gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 14.01.2026 die Blitzer in Lengdorf, Kreis Erding, Bayern
Im 📍 Bereich ED 12, PLZ 84435 in Innerbittlbach, Wenshof (Tempolimit 70 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 14.01.2026 um 16:41 Uhr.
(Stand von: 14.01.2026, 18:46 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Radarkontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
(Hey! Du interessierst Dich für mehr Nachrichten aus Deiner Region? Dann abonnier unseren regelmäßigen Bayern-Newsletter für die Regionen Franken, Oberbayern und Niederbayern, die Oberpfalz oder Schwaben! Zur Anmeldung)
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
- Bußgeldkatalog für Tempoüberschreitungen im Januar 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im Januar 2026
- Bußgelder für Abstandsvergehen im Januar 2026
Die Regeln für Blitzerwarner
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 14.01.2026, 18:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Auch interessant zum Thema Auto und Straßenverkehr:
- Lappen weg! Wann kann es zum Verlust des Führerscheins kommen?
- Elektroauto selber zu Hause laden: Damit klappt es mit der eigenen Wallbox in der Garage