Mobile Blitzer in Nordhausen aktuell am Dienstag: Wo wird heute, am 28.04.2026 geblitzt?
Ob Anhänger, Stativgerät oder Laserpistole - überall können mobile Radarfallen lauern. Fahren Sie stets mit angepasstem Tempo. (Symbolbild) Bild: dpa / Marc Tirl
Erstellt von Danny Büchel
28.04.2026 12.48
Mobile Radarfallen sind aktuellen Informationen zufolge in Nordhausen an insgesamt 3 Orten gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Nordhausen kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Alle mobilen Blitzer am 28.04.2026 in Nordhausen, Thüringen
Vorsicht im 📍 Bereich Freiherr-vom-Stein-Straße (Postleitzahl 99734 in Niedersalza, Vogelsiedlung): Wie am 28.04.2026 um 10:40 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.
Auch steht ein Blitzer 📍 auf der Parkallee, PLZ 99734 in Altstadt, Blumensiedlung. Der Standort wurde am 28.04.2026 um 10:22 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 50 km/h.
Seit 28.04.2026 um 08:27 Uhr ist dazu eine mobile Radarfalle im 📍 Bereich Straße der Opfer des Faschismus (PLZ 99734 in Salza) gemeldet. Halten Sie sich hier an die erlaubten 30 km/h.
(Stand: 28.04.2026, 12:48 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 28.04.2026, 12:48 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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