Mobile Blitzer in Bad Oeynhausen aktuell am Mittwoch: Hier wird heute, am 01.04.2026 geblitzt
Halten Sie sich stets an die Geschwindigkeitsvorschriften, um einen roten Blitz vom Straßenrand zu vermeiden. (Symbolbild) Bild: dpa / David Ebener
Erstellt von Danny Büchel
01.04.2026 12.20
Geblitzt wird in Bad Oeynhausen nach aktuellen Informationen gerade an 2 Standorten. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.
Die Blitzerstandorte in Bad Oeynhausen, Kreis Minden-Lübbecke, Nordrhein-Westfalen am 01.04.2026
Seit 01.04.2026 um 11:04 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Weserstraße (PLZ 32545 in Bad Oeynhausen). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Desweiteren ist ein Blitzer 📍 auf der Dehmer Straße, PLZ 32549 in Plattenberg, Dehme aufgebaut, Tempolimit hier: 50 km/h. Die Position ist seit 01.04.2026 um 10:13 Uhr bekannt.
(Letzte Aktualisierung: 01.04.2026, 12:20 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Verkehrslage an. Wer die Tempo-Limits einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im April 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im April 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im April 2026
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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 01.04.2026, 12:20 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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