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Mobile Blitzer in Pfaffenhofen an der Ilm aktuell am Mittwoch: Wo am 03.12.2025 Radarfallen stehen

Ein Blitzerfoto kann teuer werden. Vermeiden Sie Unachtsamkeiten im Straßenverkehr und achten immer auf die vorgegebene Geschwindigkeit. (Symbolbild) Bild: dpa / Swen Pförtner

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Zu schnelle Autofahrer und Autofahrerinnen können aktuellen Infos zufolge in Pfaffenhofen an der Ilm im Augenblick auf nur einer Straße in Bedrängis durch überhöhte Geschwindigkeit kommen. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

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Hier stehen aktuell am 03.12.2025 die mobilen Radarkontrollen in Pfaffenhofen an der Ilm, Bayern

Geblitzt wird im 📍 Bereich B13, PLZ 85276 in Gundamsried, Straßhof. Gemeldet wurde der Blitzer am 03.12.2025 um 15:07 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 60 km/h.

(Stand: 03.12.2025, 18:46 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Nach wie vor zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den meistbegangenen Verstößen im Straßenverkehr - und bleibt die führende Unfallursache. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Tempovorgaben einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Vor allem Radfahrer und Fußgänger, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland

Die Regeln für Radarwarner

Nach § 23 StVO ist es verboten, Geräte zu nutzen oder betriebsbereit mitzuführen, die zur Anzeige oder Störung von Kontrollmaßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Radarwarner, sondern auch Laserstörgeräte. Wer lediglich ein Smartphone mit installierter Radarwarn-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt eingeschaltet wird. Anders sieht es bei einem separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Bordspannung] einsatzbereit, liegt eine strafbare Handlung nach der StVO vor.

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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 03.12.2025, 18:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++ /roj/news.de

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