Blitzer in Herborn aktuell am Donnerstag: Hier nimmt die Polizei am 16.04.2026 Raser ins Visier
Unachtsamkeiten im Straßenverkehr können hohe Strafen zur Folge haben, denn mobile Blitzer lauern überall. (Symbolbild) Bild: dpa / Alexander Körner
Erstellt von Danny Büchel
16.04.2026 15.19
Mobile Radarkontrollen sind aktuellen Infos zufolge in Herborn an insgesamt 2 Orten gemeldet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Lahn-Dill-Kreis sind daher ohne Gewähr.
Die Standorte für Radarkontrollen in Herborn, Lahn-Dill-Kreis, Hessen am 16.04.2026
Aufgepasst am 📍 Standort B277 (Postleitzahl 35745 in Reuterberg): Wie am 16.04.2026 um 14:50 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 60 km/h-Zone.
Außerdem steht ein Blitzer am 📍 Standort Konrad-Adenauer-Straße, PLZ 35745 in Au, Hintertal auf Höhe Johanneum Gymnasium. Der Standort wurde am 16.04.2026 um 11:54 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 30 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 16.04.2026, 15:19 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Ein vorausschauendes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Fahrradfahrern und Fußgängern.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
- Bußgeldkatalog für Tempovergehen im April 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im April 2026
- Bußgelder für Abstandsvergehen im April 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein PKW fährt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.04.2026, 15:19 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weiteres zum Thema Auto und Verkehr:
bud/roj/news.de