Mobile Blitzer in Untergriesbach aktuell am Freitag: Raser aufgepasst! Hier wird am 03.04.2026 geblitzt
Autofahrer sollten stets ihr Tacho im Auge behalten, um nicht in eine Radarfalle zu geraten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Denis Rozhnovsky
Erstellt von Danny Büchel
03.04.2026 15.46
Momentan ist in Untergriesbach an einem Standort die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Alle mobilen Radarfallen am 03.04.2026 in Untergriesbach, Kreis Passau, Bayern
Seit 03.04.2026 um 13:46 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Jochensteiner Straße (PLZ 94130 in Untergriesbach, Grünau). Hier gilt ein Tempolimit von 80 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand: 03.04.2026, 15:46 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen auf den Straßen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Halten Sie sich daher stets an die zulässigen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrern und Fußgänger.
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Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im April 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im April 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im April 2026
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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es Fahrzeugführern untersagt, ein elektronisches Hilfsmittel zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Blitzerwarner, sondern auch sogenannte Laserblocker. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die aktive Nutzung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 03.04.2026, 15:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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