Blitzer in Vaihingen an der Enz aktuell am Mittwoch: Raser aufgepasst! Hier wird am 04.03.2026 geblitzt
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte Radarkasten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / fottoo
Erstellt von Danny Büchel
04.03.2026 18.16
Geblitzt wird in Vaihingen an der Enz nach aktuellen Informationen gerade an 3 Standorten. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Baden-Württemberg sind daher ohne Gewähr.
Hier stehen aktuell am 04.03.2026 die Radarfallen in Vaihingen an der Enz, Kreis Ludwigsburg, Baden-Württemberg
Am 📍 Standort K169, PLZ 71665 in Ensingen (Tempolimit 70 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 04.03.2026 um 17:49 Uhr.
Daneben wird geblitzt 📍 auf der Ensinger Straße, PLZ 71665 in Kleinglattbach. Gemeldet wurde der Blitzer am 04.03.2026 um 17:41 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 10 km/h.
Seit 04.03.2026 um 17:38 Uhr ist desweiteren eine mobile Radarfalle am 📍 Standort L112 (PLZ 71665 in Kleinglattbach) gemeldet. Halten Sie sich hier an die erlaubten 70 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 04.03.2026, 18:16 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verstößen im Straßenverkehr - und bleibt die führende Unfallursache. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Tempoverstöße im März 2026
- Bußgelder für Ampelverstöße im März 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im März 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es verboten, technische Hilfsmittel zu nutzen oder einsatzbereit mitzuführen, die zur Warnung oder Beeinflussung von Kontrollmaßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Blitzerwarner, sondern auch Laserstörgeräte. Wer lediglich ein Smartphone mit installierter Blitzer-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt aktiv genutzt wird. Anders sieht es bei einem externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Stromversorgung] kurzfristig nutzbar, liegt eine strafbare Handlung nach der StVO vor.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 04.03.2026, 18:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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