Mobile Blitzer in Heidenheim an der Brenz aktuell am Samstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 30.05.2026 geblitzt
Mobile Blitzgeräte zieren bundesweit das Straßenbild. Bevor es teuer wird, behalten Sie immer Ihren Tacho im Auge. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Tricky Shark
Erstellt von Danny Büchel
30.05.2026 11.16
In Heidenheim an der Brenz sind aktuellen Informationen zufolge gerade 3 mobile Radargeräte aufgebaut. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Hier stehen aktuell am 30.05.2026 die Radarkontrollen in Heidenheim an der Brenz, Kreis Heidenheim, Baden-Württemberg
Vorsicht im 📍 Bereich Nördlinger Straße (Postleitzahl 89520): Wie am 30.05.2026 um 10:39 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.
📍 Auf der Nürnberger Straße, PLZ 89520 in Schnaitheim (Tempolimit 70 km/h) ist ebenfalls momentan ein Blitzer aufgebaut. Die Positionwurde am 30.05.2026 um 10:24 Uhr gemeldet.
📍 Auf der Nürnberger Straße, PLZ 89520 in Schnaitheim (Tempolimit 70 km/h) ist auch momentan ein Blitzer aufgebaut. Die Positionwurde am 30.05.2026 um 05:22 Uhr gemeldet.
(Stand von: 30.05.2026, 11:16 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Straßenlage entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein PKW fährt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 30.05.2026, 11:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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