Blitzer in Mitwitz aktuell am Dienstag: Wo Sie am 02.06.2026 in eine Radarfalle geraten können
Achtung auch in Baustellen: Mobile Blitzer wie dieser Enforcement Trailer können überall aufgestellt sein. (Symbolbild) Bild: Stefan Gröpper | Vitronic / dpa | Stefan Gröpper
Erstellt von Danny Büchel
02.06.2026 19.46
Geblitzt wird in Mitwitz nach aktuellen Informationen gerade an 2 Standorten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Bayern. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Mitwitz gerechnet werden.
Mitwitz, Kreis Kronach: Standorte für Blitzer am 02.06.2026 in der Region in Bayern
Im 📍 Bereich St2208, PLZ 96268 in Leutendorf, Horb an der Steinach (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 02.06.2026 um 18:48 Uhr.
Achtung außerdem am 📍 Standort St2208 (Postleitzahl 96268 in Leutendorf): Hier wird in einer 50 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 02.06.2026 um 17:56 Uhr und zusätzlich bestätigt am 02.06.2026, 19:05 Uhr.
(Stand von: 02.06.2026, 19:46 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen auf den Straßen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte beachten Sie jederzeit die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.
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Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
- Bußgelder für Tempoüberschreitungen im Juni 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im Juni 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im Juni 2026
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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 02.06.2026, 19:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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