Mobile Blitzer in Bad Neuenahr-Ahrweiler aktuell am Donnerstag: Wo am 11.06.2026 Radarfallen stehen
Einige Varianten von mobilen Blitzgeräten sind sehr schnell und flexibel einsetzbar und können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Iveta
Erstellt von Danny Büchel
11.06.2026 15.18
Mobile Radarfallen sind derzeitigen Infos zufolge in Bad Neuenahr-Ahrweiler an insgesamt 2 Orten gemeldet. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 11.06.2026, 15:18 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Hier stehen aktuell am 11.06.2026 die Blitzer in Bad Neuenahr-Ahrweiler, Kreis Ahrweiler, Rheinland-Pfalz
Geblitzt wird 📍 auf der St.-Pius-Straße, PLZ 53474 in Bachem auf Höhe Erich-Kästner-Realschule-Plus. Gemeldet wurde der Blitzer am 11.06.2026 um 14:26 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
📍 Auf dem Dahlienweg, PLZ 53474 in Neuenahr (Tempolimit 30 km/h) ist ebenfalls momentan ein Blitzer aufgebaut. Der Standortwurde am 11.06.2026 um 12:46 Uhr gemeldet.
(Stand von: 11.06.2026, 15:18 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an und halten Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ein zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße im Juni 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im Juni 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im Juni 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 11.06.2026, 15:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weiteres zum Thema Auto und Verkehr:
- Schlaf-Mythen auf dem Prüfstand: Schläft man bei Vollmond wirklich schlechter?
- Studien warnen: Diese Lebensmittel beschleunigen das Altern