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Blitzer in Würzburg aktuell am Mittwoch: Raser aufgepasst! Hier wird am 17.12.2025 geblitzt

Bundesweit führt die Polizei regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch. Seien Sie im Straßenverkehr stets wachsam. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann

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Mobile Radarkontrollen sind aktuellen Infos zufolge in Würzburg an insgesamt 3 Orten gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Würzburg kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Die Blitzerstandorte in Würzburg, Bayern am 17.12.2025

Seit 17.12.2025 um 09:33 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort B19 (PLZ 97074 in Frauenland). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

Dazu wird geblitzt 📍 auf der Steinstraße, PLZ 97080 in Würzburg Altstadt. Gemeldet wurde der Blitzer am 17.12.2025 um 08:10 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.

Desweiteren wird geblitzt 📍 auf der Veitshöchheimer Straße, PLZ 97080 in Dürrbachtal, Dürrbachau. Gemeldet wurde der Blitzer am 17.12.2025 um 07:26 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 100 km/h.

(Stand: 17.12.2025, 10:15 Uhr)

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Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Straßenlage entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.

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Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein PKW fährt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 17.12.2025, 10:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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