Mobile Blitzer in Aldenhoven aktuell am Sonntag: Hier nimmt die Polizei am 26.04.2026 Raser ins Visier
Unachtsamkeiten im Straßenverkehr können hohe Strafen zur Folge haben, denn mobile Blitzer lauern überall. (Symbolbild) Bild: dpa / Alexander Körner
Erstellt von Danny Büchel
26.04.2026 15.16
Mobile Radarfallen sind derzeitigen Infos zufolge in Aldenhoven an einem Standort gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Aldenhoven kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Die Blitzerstandorte in Aldenhoven, Kreis Düren, Nordrhein-Westfalen am 26.04.2026
Geblitzt wird am 📍 Standort L109, PLZ 52457 in Siersdorf. Gemeldet wurde der Blitzer am 26.04.2026 um 13:44 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 90 km/h.
(Stand von: 26.04.2026, 15:16 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Wer rücksichtsvoll fährt, trägt zum Schutz der eigenen Sicherheit und der aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte beachten Sie immer die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.
(Hey! Du interessierst Dich für mehr Nachrichten aus Deiner Region? Dann abonnier unseren regelmäßigen NRW-Newsletter! Zur Anmeldung)
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im April 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im April 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im April 2026
(Hey! Du interessierst Dich für mehr Nachrichten aus Deiner Region? Dann abonnier unseren regelmäßigen NRW-Newsletter! Zur Anmeldung)
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 26.04.2026, 15:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weitere Artikel aus der Automobilbranche:
- Geld- und Freiheitsstrafen bei Straftaten im Stau
- Autofahren bei Schnee, Eis und Glätte: So machen Sie Ihr KFZ winterfest!