Blitzer in Kirchzarten aktuell am Mittwoch: Raser aufgepasst! Hier wird am 07.01.2026 geblitzt
Augen auf im Straßenverkehr. Vorallem den Tacho sollten Autofahrer immer im Auge behalten. (Symbolbild) Bild: dpa / Michael Reichel
Erstellt von Danny Büchel
07.01.2026 10.17
Temposünder können momentanen Meldungen zufolge in Kirchzarten auf nur einer Straße in Schwierigkeiten durch eine Radarfalle geraten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Kirchzarten kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hier stehen aktuell am 07.01.2026 die Radarkontrollen in Kirchzarten, Kreis Breisgau-Hochschwarzwald, Baden-Württemberg
Im 📍 Bereich L127, PLZ 79199 in Zarten (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 07.01.2026 um 09:29 Uhr.
(Letzte Aktualisierung: 07.01.2026, 10:17 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Bitte halten Sie sich zur allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße im Januar 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im Januar 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im Januar 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 07.01.2026, 10:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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