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Blitzer in Weißenburg i. Bay. aktuell am Donnerstag: Wo am 26.02.2026 Radarfallen stehen

Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. Man bemerkt einen Blitzer am kurz aufleuchtenden roten Licht. (Symbolbild) Bild: dpa / Arne Dedert

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Aktuellen Informationen zufolge wird in Weißenburg i. Bay. gerade an 2 Standorten geblitzt. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Weißenburg-Gunzenhausen sind daher ohne Gewähr.

Die Standorte für Radarkontrollen in Weißenburg i. Bay., Kreis Weißenburg-Gunzenhausen, Bayern am 26.02.2026

Am 📍 Standort An der Gebhalde, PLZ 91781 (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 26.02.2026 um 12:54 Uhr.

Außerdem wird geblitzt am 📍 Standort B13, PLZ 91781 in Kehl, Schleifer am Berg. Gemeldet wurde der Blitzer am 26.02.2026 um 06:27 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 60 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 26.02.2026, 14:48 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die vorgegebenen Tempolimits oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Vor allem Radfahrer und Fußgänger, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.

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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 26.02.2026, 14:48 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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