Mobile Blitzer in Grafling aktuell am Montag: Raser aufgepasst! Hier wird am 01.06.2026 geblitzt
Auch Laserpistolen sind desöfteren bei Geschwindigkeitskontrollen der Polizei im Einsatz. (Symbolbild) Bild: dpa / Jan Woitas
Erstellt von Danny Büchel
01.06.2026 19.46
Mobile Radarkontrollen sind derzeitigen Infos zufolge in Grafling an insgesamt 2 Orten gemeldet. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Grafling, Kreis Deggendorf: Aktuelle Blitzer-Standorte am 01.06.2026 in der Region in Bayern
Geblitzt wird im 📍 Bereich Straßenname unbekannt, PLZ 94539 in Grafling, Diessenbach. Gemeldet wurde der Blitzer am 01.06.2026 um 18:02 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 100 km/h.
Aufgepasst weiterhin im 📍 Bereich B11 (Postleitzahl 94539 in Eidsberg, Datting): Hier wird in einer 100 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 01.06.2026 um 14:06 Uhr und zusätzlich bestätigt am 01.06.2026, 19:42 Uhr.
(Stand: 01.06.2026, 19:46 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Mit angepasstem Verhalten im Straßenverkehr sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie jederzeit die vorgegebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.
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Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
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Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 01.06.2026, 19:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de