Mobile Blitzer in Pfalzgrafenweiler aktuell am Freitag: Hier wird heute, am 06.03.2026 geblitzt
Vorsicht vor versteckten mobilen Blitzern. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann
Erstellt von Danny Büchel
06.03.2026 10.19
Temposünder können derzeitigen Infos zufolge in Pfalzgrafenweiler im Augenblick auf nur einer Straße in eine mobile Radarfalle geraten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Freudenstadt. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Pfalzgrafenweiler gerechnet werden.
Alle Radarfallen am 06.03.2026 in Pfalzgrafenweiler, Kreis Freudenstadt, Baden-Württemberg
Seit 06.03.2026 um 09:15 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort L404 (PLZ 72285 in Pfalzgrafenweiler). Hier sind 70 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand von: 06.03.2026, 10:19 Uhr)
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Nach wie vor zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den meistbegangenen Verstößen im Straßenverkehr - und bleibt die führende Unfallursache. Bitte halten Sie sich im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 06.03.2026, 10:19 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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