Mobile Blitzer in Köln aktuell am Mittwoch: Hier müssen Sie sich am 29.04.2026 vor Blitzern in Acht nehmen
Mobile Blitzgeräte wie dieses kleine Dreibein lauern täglich im ganzen Bundesgebiet auf Raser. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Robert Poorten
Erstellt von Danny Büchel
29.04.2026 19.16
Momentan ist in Köln an insgesamt 2 Standorten die Gefahr besonders hoch, geblitzt zu werden. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Köln gerechnet werden.
Alle Radarkontrollen am 29.04.2026 in Köln, Nordrhein-Westfalen
Geblitzt wird am 📍 Standort Militärringstraße, PLZ 50739 in Nippes, Longerich, Alt-Longerich. Gemeldet wurde der Blitzer am 29.04.2026 um 18:03 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 20 km/h.
Achtung desweiteren 📍 auf dem Hansaring (Postleitzahl 50670 in Innenstadt, Neustadt/Nord): Hier blitzt es in einer 30 km/h-Zone. Gemeldet wurde diese Position am 29.04.2026 um 15:15 Uhr und zusätzlich bestätigt am 29.04.2026, 19:10 Uhr.
(Stand: 29.04.2026, 19:16 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an und halten Sie sich an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
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Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein PKW fährt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 29.04.2026, 19:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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