Blitzer in Köln aktuell am Donnerstag: Hier stehen am 11.06.2026 mobile Blitzer
Unachtsamkeiten im Straßenverkehr können hohe Strafen zur Folge haben, denn mobile Blitzer lauern überall. (Symbolbild) Bild: dpa / Alexander Körner
Erstellt von Danny Büchel
11.06.2026 15.15
Mobile Radarfallen sind derzeitigen Infos zufolge in Köln an insgesamt 5 Orten gemeldet. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Alle Radarfallen am 11.06.2026 in Köln, Nordrhein-Westfalen
| Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
|---|---|---|---|
| Neusser Straße (50737 Nippes, Weidenpesch) | 50 km/h | 11.06.2026, 14:33 Uhr | - |
| Melatengürtel (50823 Ehrenfeld) | 30 km/h | 11.06.2026, 14:05 Uhr | - |
| Industriestraße (50769 Chorweiler, Feldkassel) | 70 km/h | 11.06.2026, 13:19 Uhr | - |
| Mercatorstraße (50765 Chorweiler, Seeberg) | 50 km/h | 11.06.2026, 12:33 Uhr | - |
| Hansaring (50670 Innenstadt, Neustadt/Nord im Bereich Zahnklinik Hansaring) | 30 km/h | 11.06.2026, 12:16 Uhr | - |
(Stand: 11.06.2026, 15:15 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Straßenlage entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Vor allem Fahrradfahrer und Passanten, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Auto steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 11.06.2026, 15:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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