Mobile Blitzer in Emstek aktuell am Mittwoch: Hier stehen am 01.04.2026 mobile Blitzer
Autofahrer sollten stets ihr Tacho im Auge behalten, um nicht in eine Radarfalle zu geraten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Denis Rozhnovsky
Erstellt von Danny Büchel
01.04.2026 20.15
Mobile Radarkontrollen sind aktuellen Informationen zufolge in Emstek an insgesamt 2 Orten gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Emstek kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Emstek, Kreis Cloppenburg: Aktuelle Blitzer-Standorte am 01.04.2026 in der Region in Niedersachsen
Am 📍 Standort B72, PLZ 49685 in Emstek (Tempolimit 70 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 01.04.2026 um 19:39 Uhr.
Aufgepasst weiterhin am 📍 Standort Am Dorfplatz (Postleitzahl 49685 in Halen): Hier wird in einer 20 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 01.04.2026 um 18:01 Uhr und zusätzlich bestätigt am 01.04.2026, 18:16 Uhr.
(Letzte Aktualisierung: 01.04.2026, 20:15 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Wer rücksichtsvoll fährt, trägt zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte respektieren Sie die vorgegebenen Geschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Tempovergehen im April 2026
- Bußgelder für Ampelverstöße im April 2026
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im April 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein PKW fährt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 01.04.2026, 20:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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