Auto

Mobile Blitzer in Voerde (Niederrhein) aktuell am Donnerstag: Hier wird heute, am 30.04.2026 geblitzt

Raser sollten sich an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

  • Artikel teilen:

Geblitzt wird in Voerde (Niederrhein) nach aktuellen Informationen gerade an nur einem Standort. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Wesel sind daher ohne Gewähr.

Die Standorte für Radarfallen in Voerde (Niederrhein), Kreis Wesel, Nordrhein-Westfalen am 30.04.2026

Geblitzt wird 📍 auf der Rahmstraße, PLZ 46562 in Möllen. Gemeldet wurde der Blitzer am 30.04.2026 um 11:54 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 30.04.2026, 12:15 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.

(Hey! Du interessierst Dich für mehr Nachrichten aus Deiner Region? Dann abonnier unseren regelmäßigen NRW-Newsletter! Zur Anmeldung)



Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

(Hey! Du interessierst Dich für mehr Nachrichten aus Deiner Region? Dann abonnier unseren regelmäßigen NRW-Newsletter! Zur Anmeldung)



Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein PKW fährt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 30.04.2026, 12:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Weitere Artikel aus der Automobilbranche:

/roj/news.de

Themen

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.