Mobile Blitzer in Nürnberg aktuell am Samstag: Hier wird heute, am 17.01.2026 geblitzt
Die Möglichkeiten für mobile Blitzer sind vielfältig. Auch aus dem Rückraum von Polizeiwagen kann der rote Blitz kommen. (Symbolbild) Bild: dpa / Peter Kneffel
Erstellt von Danny Büchel
17.01.2026 06.45
Mobile Radarfallen sind aktuellen Infos zufolge in Nürnberg an insgesamt 2 Orten gemeldet. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 17.01.2026, 06:45 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Nürnberg: Blitzer-Standorte am 17.01.2026 in der Region in Bayern
Geblitzt wird 📍 auf der Mommsenstraße, PLZ 90491 in Herrnhütte, Schoppershof. Gemeldet wurde der Blitzer am 17.01.2026 um 06:18 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
Auch ist ein Blitzer 📍 auf der Bauvereinstraße, PLZ 90489 in Wöhrd, Veilhof aufgebaut, Tempolimit hier: 30 km/h. Die Position ist seit 17.01.2026 um 06:09 Uhr bekannt.
(Letzte Aktualisierung: 17.01.2026, 06:45 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie zur allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Radfahrer werden es Ihnen danken.
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Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 17.01.2026, 06:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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