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Blitzer in Nürnberg aktuell am Donnerstag: Hier wird heute, am 05.03.2026 geblitzt

Auch Laserpistolen sind desöfteren bei Geschwindigkeitskontrollen der Polizei im Einsatz. (Symbolbild) Bild: dpa / Jan Woitas

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Geblitzt wird in Nürnberg den Verkehrsinformationen zufolge im Augenblick an 6 Standorten. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 05.03.2026, 10:45 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Alle mobilen Blitzer am 05.03.2026 in Nürnberg, Bayern

StandortTempolimitgemeldetbestätigt
Erlenstegenstraße (90491 Erlenstegen)50 km/h05.03.2026, 10:38 Uhr-
Sulzbacher Straße (90489 Gärten bei Wöhrd)50 km/h05.03.2026, 10:32 Uhr-
Liegnitzer Straße (90473 Altenfurt, Langwasser Südost)50 km/h05.03.2026, 10:22 Uhr-
Schweinauer Hauptstraße (90441 Schweinau)50 km/h05.03.2026, 09:09 Uhr-
Schleifweg (90409 Großreuth hinter der Veste, Schleifweg)30 km/h05.03.2026, 07:31 Uhr-
Ostendstraße (90482 Mögeldorf)v km/h05.03.2026, 06:49 Uhr-

(Letzte Aktualisierung: 05.03.2026, 10:45 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de

Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an. Wer die Tempo-Limits einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

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Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.03.2026, 10:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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