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Mobile Blitzer in Neusäß aktuell am Donnerstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 30.04.2026 geblitzt

Ein paar km/h zu schnell und schon blitzt es. Radarkontrollen sind vielerorts Gang und Gebe und verägern regelmäßig die betroffenen Autofahrer. (Symbolbild) Bild: dpa / Jan Woitas

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Geblitzt wird in Neusäß nach aktuellen Informationen gerade an 3 Standorten. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Alle mobilen Blitzer am 30.04.2026 in Neusäß, Kreis Augsburg, Bayern

Seit 30.04.2026 um 19:00 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Von-Rehlingen-Straße (PLZ 86356 in Vogelsang, Westheim) auf Höhe Caritas-Seniorenzentrum Notburga. Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 40 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

Weiterhin ist ein Blitzer 📍 auf der Täfertinger Straße, PLZ 86356 in Täfertingen aufgebaut, Tempolimit hier: 70 km/h. Die Position ist seit 30.04.2026 um 18:28 Uhr bekannt.

Seit 30.04.2026 um 16:38 Uhr ist außerdem eine mobile Radarfalle am 📍 Standort Nord-Süd-Spange (PLZ 86356 in Täfertingen) gemeldet. Bitte beachten Sie das Tempolimit von 70 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 30.04.2026, 19:45 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Mit angepasstem Verhalten im Straßenverkehr sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie immer die vorgegebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.

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Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 30.04.2026, 19:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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