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Blitzer in Grabenstätt aktuell am Freitag: Fuß vom Gas! Radarfallen am 03.04.2026

Raser sollten sich an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

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Geblitzt wird in Grabenstätt den Verkehrsinformationen zufolge gerade an 2 Standorten. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 03.04.2026, 11:45 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Grabenstätt, Kreis Traunstein: Aktuelle Blitzer-Standorte am 03.04.2026 in der Region in Bayern

Seit 03.04.2026 um 10:36 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich A8 (PLZ 83355 in Winkl, Hütt). Hier sind 10 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

Aufgepasst außerdem am 📍 Standort A8 (Postleitzahl 83355 in Winkl, Hütt): Hier blitzt es in einer 10 km/h-Zone. Gemeldet wurde diese Position am 03.04.2026 um 08:38 Uhr und zusätzlich bestätigt am 03.04.2026, 11:41 Uhr.

(Letzte Aktualisierung: 03.04.2026, 11:45 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Mit sicherem Fahrstil sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie jederzeit die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.

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Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

In Deutschland gilt laut Straßenverkehrsordnung: Echtzeitwarnungen vor Blitzern über Geräte sind verboten. Dort ist festgelegt: „Fahrzeugführende dürfen kein technisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür vorgesehen ist, Polizeikontrollen zu stören.“ Externe Radarwarner sind damit nicht erlaubt. Ein Handy darf zwar genutzt werden, aber die Blitzeranzeige in Navigationsprogrammen muss abgeschaltet bleiben. Letztlich ist die sicherste Art, ein Blitzerfoto zu vermeiden, immer noch: die Höchstgeschwindigkeiten einzuhalten. Erlaubt sind jedoch Radiowarnungen, da diese nicht gezielt einzelne Autofahrer ansprechen.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 03.04.2026, 11:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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