Blitzer in Bernburg (Saale) aktuell am Dienstag: Hier stehen am 14.04.2026 mobile Blitzer
Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Ralf Geithe
Erstellt von Danny Büchel
14.04.2026 12.47
In Bernburg (Saale) wurden nach aktuellen Angaben 2 mobile Blitzer gemeldet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Sachsen-Anhalt sind daher ohne Gewähr.
Bernburg (Saale), Salzlandkreis: Blitzer-Standorte am 14.04.2026 in der Region in Sachsen-Anhalt
Geblitzt wird 📍 auf der Gutenbergstraße, PLZ 06406 in Bernburg (Saale), Talstadt. Gemeldet wurde der Blitzer am 14.04.2026 um 09:47 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
Achtung weiterhin am 📍 Standort B6 (Postleitzahl 06406 in Bernburg (Saale), Talstadt): Hier blitzt es in einer 70 km/h-Zone. Gemeldet wurde diese Position am 14.04.2026 um 07:31 Uhr und zusätzlich bestätigt am 14.04.2026, 12:41 Uhr.
(Letzte Aktualisierung: 14.04.2026, 12:47 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Straßenlage entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im April 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im April 2026
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im April 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Nach § 23 StVO ist es verboten, Geräte zu nutzen oder einsatzbereit mitzuführen, die zur Warnung oder Beeinflussung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Blitzerwarner, sondern auch Laserblocker. Wer lediglich ein Smartphone mit installierter Radarwarn-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt eingeschaltet wird. Anders sieht es bei einem externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Bordspannung] kurzfristig nutzbar, liegt eine strafbare Handlung nach der StVO vor.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 14.04.2026, 12:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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