Mobile Blitzer in Neustift im Stubaital aktuell am Montag: Hier stehen am 29.12.2025 mobile Blitzer
Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. Man bemerkt einen Blitzer am kurz aufleuchtenden roten Licht. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / photowahn
Erstellt von Danny Büchel
29.12.2025 13.22
Geblitzt wird in Neustift im Stubaital nach aktuellen Informationen im Augenblick an nur einem Standort. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Innsbruck-Land. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Stadtgebiet von Neustift im Stubaital gerechnet werden
Hier stehen aktuell am 29.12.2025 die Blitzer in Neustift im Stubaital, Innsbruck-Land, Tirol
Vorsicht im 📍 Bereich Franz-Senn-Straße (Postleitzahl 6167 in Milders, Schaller): Wie am 29.12.2025 um 09:14 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 40 km/h-Zone.
(Stand: 29.12.2025, 13:22 Uhr)
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
Innerorts
- bis 20 km/h: Strafe: 30 bis 60 €
- bis 30 km/h: Strafe: 50 bis 72 €
- bis 40 km/h: Strafe: 150 bis 5000 €
- ab 40 km/h: Strafe: 300 bis 5000 €
Außerorts
- bis 20 km/h: Strafe: 30 bis 50 €
- bis 30 km/h: Strafe: 50 bis 90 €
- bis 50 km/h: Strafe: 150 bis 5000 €
- ab 50 km/h: Strafe: 300 bis 5000 €
Autobahn
- bis 20 km/h: Strafe: 30 bis 45 €
- bis 30 km/h: Strafe: 50 bis 60 €
Die exakte Höhe der Kosten richtet sich danach, wie der Verstoß geahnded wurde. Man unterscheidet dabei zwischen einer persönlichen Feststellung (sog. Organmandat, zum Beispiel Polizeikontrolle vor Ort) und einer Anonymverfügung (spätere Zustellung eines Bußgeldbescheids). In der Regel ist zweiteres kostspieliger.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 29.12.2025, 13:22 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++ bud/roj/news.de