Blitzer in St. Pölten aktuell am Sonntag: Hier müssen Sie sich am 28.12.2025 vor Radarfallen in Acht nehmen
Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. Man bemerkt einen Blitzer am kurz aufleuchtenden roten Licht. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / photowahn
Erstellt von Danny Büchel
28.12.2025 05.22
In St. Pölten sind aktuellen Informationen zufolge gerade 2 mobile Radargeräte aufgebaut. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Niederösterreich. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Stadtgebiet von St. Pölten gerechnet werden
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Die Standorte für Radarkontrollen in St. Pölten, Niederösterreich am 28.12.2025
Seit 27.12.2025 ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich A1 (PLZ 3100 in Spratzern). Hier sind 120 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Dazu steht ein Blitzer im 📍 Bereich A1, PLZ 3100 in Nadelbach, Katastralgemeinde Spratzern, Waldsiedlung. Der Standort wurde am 27.12.2025 gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 130 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 28.12.2025, 05:22 Uhr)
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
Innerorts
- bis 20 km/h: Strafe: 30 bis 60 €
- bis 30 km/h: Strafe: 50 bis 72 €
- bis 40 km/h: Strafe: 150 bis 5000 €
- ab 40 km/h: Strafe: 300 bis 5000 €
Außerorts
- bis 20 km/h: Strafe: 30 bis 50 €
- bis 30 km/h: Strafe: 50 bis 90 €
- bis 50 km/h: Strafe: 150 bis 5000 €
- ab 50 km/h: Strafe: 300 bis 5000 €
Autobahn
- bis 20 km/h: Strafe: 30 bis 45 €
- bis 30 km/h: Strafe: 50 bis 60 €
Die endgültigen Kosten hängen davon ab, in welcher Form der Verstoß verfolgt wird. Erfolgt eine direkte Ahndung durch die Polizei vor Ort, spricht man von einem Organmandat. Wird der Strafzettel hingegen per Post als Anonymverfügung zugestellt, fällt die Strafe in der Regel höher aus.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 28.12.2025, 05:22 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++ bud/roj/news.de